Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundepension „STEFFI´S HUNDEWELT“  Stand 08/24

Bitte sorgfältig durchlesen!

1. Pflichten der Hundepension

1.1 Die Hundepension „STEFFI ́S HUNDEWELT“ verpflichtet sich, jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Aufenthaltsdauer, auf dem umzäunten Privatgelände, ausreichend Freilauf zu verschaffen.

1.2 Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen oder der Hund sich aufgrund von übermäßigen und übertriebenen Verhaltensauffälligkeiten gegenüber den anderen in der Pension betreuten Tieren zeigt, wie z.B. übermäßiges Sexualverhalten, starkes Dominanzverhalten, was gegebenenfalls zu einer Separierung des Tieres und folglich zu höheren Kosten (35,-€) für den Hundehalter führen würde.

1.3 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Pension STEFFI ́S HUNDEWELT eingehend informiert.

1.4 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Die Hundepension ist im Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, diese greift allerdings nur bei grober Fahrlässigkeit seitens der Hundepension.

1.5 STEFFI ́S HUNDEWELT ist im Besitz eines Sachkundenachweis für das Führen einer Hundepension nach § 11 TschG.

2. Pflichten des Hundehalters

2.1 Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter oder die Kontaktperson während der Abwesenheit jederzeit nachrichtlich oder telefonisch erreichen kann.

2.2 Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

2.3 Der Hundehalter ist verpflichtet, auf Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen, insbesondere, wenn er schnappt, beißt, nachhaltig Menschen anknurrt.

2.4 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Pension STEFFI ́S HUNDEWELT übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

3. Aufnahmebedingungen

3.1 Listenhunde, die nicht unter die Kategorie 1 fallen, werden nur mit bestandenem Wesenstest aufgenommen.
3.2 Impfung: Ohne folgenden gültigen Impfschutz, kann Ihr Hund nicht aufgenommen werden.

Tollwut
Leptospirose
Staupe
Zwingerhusten
Hepatitis
Parvovirose

Als Zusatzimpfung empfehlen wir Ihnen, aufgrund der Gruppenhaltung, die Nasalimpfung bei Ihrem Hund. !!Achtung!! Trotz dieser Impfung ist eine Erkrankung in abgeschwächter Form möglich. Es gibt keinen 100 %-igen Schutz, da jeder Hund anders reagiert.

3.3 Gesundheit: Der Besitzer versichert der Hundepension, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten sowie von Parasiten (z.B. Flöhe, Läuse o.ä.) ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Hundepension vom Aufnahmevertrag zurücktreten oder den Hund tierärztlich behandeln lassen. Die Kosten dafür trägt der Hundebesitzer.
3.4 Läufigkeit: Aufgrund der Gruppenhaltung, nehmen wir keine läufigen Hündinnen auf. Bei Absage des Aufenthaltes wegen Läufigkeit, sind 30% der Kosten für den gebuchten Zeitraum vom Besitzer zu entrichten (sofern die kostenfreie Stornierungsfrist von 14 Tagen nicht eingehalten wird).Bei eintretender Läufigkeit während des Aufenthaltes, muss dafür Sorge getragen werden, die Hündin vorzeitig abzuholen. Die Kosten des restlichen Buchungszeitraumes sind zu 30% vom Hundehalter zu tragen.

3.5 Sollten Sie bewusst eine Läufigkeit verschweigen haftet die Hundepension nicht bei einem ungewollten Deckakt. Die Kosten und die Risiken für eine ungewollte Trächtigkeit trägt der Hundehalter.

4. Haltung

4.1 Ihnen ist bewusst, dass wir die Hunde überwiegend in der Gruppe halten, kleine Blessuren durch Spielen oder kleine Raufereien sind daher nicht auszuschließen. Ist dies nicht erwünscht, bitten wir Sie uns darüber zu informieren. (Punkt 5 Haftung)
4.2 Für die Haltung im Außenbereich stehen der Hundepension unterschiedlich große Auslaufflächen zur Verfügung, auf denen die Hunde tagsüber in kleinen Gruppen untergebracht werden.

5. Haftung

5.1 Die Hundepension ist im Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung. Diese greift allerdings nur bei grober Fahrlässigkeit seitens der Hundepension. (Bsp. Der Pension ist bekannt, dass der jeweilige Hund nicht verträglich ist, wird aber trotzdem, ohne Einverständnis des Halters, in die Gruppe integriert und verletzt einen anderen Hund, der sich in der Pension aufhält.)

5.2 Die Hundepension ist im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung, die jedoch nicht die unter 1.1 Abs. 4 genannten Fälle erfasst. Wenn seitens der Hundepension eine grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann und ein in Pension gegebenes Tier durch einen anderen Hund verletzt wird, greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung des verursachenden Hundes. Hier empfehlen wir Ihnen das „gewerblich betreute Hüten“ bei Ihrer Versicherung mit abzuschließen, sodass sie im Falle eines Falles nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.

5.3 Bei allen Hunden setzen wir das Bestehen einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung voraus. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Halter bzw. dessen Versicherung, sofern seitens der Hundepension eine grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann.

5.4 Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension oder ihrer Mitarbeiter beruhen. Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Tierpension vorliegt. In einem solchen Fall wird grundsätzlich eine pathologische Untersuchung vorgenommen und bescheinigt. Die Pension STEFFI ́S HUNDEWELT schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6 Tierarztkosten

6.1 Wird der Hund ohne gültigen Impfschutz in die Pension gegeben, ist die Hundepension „STEFFI ́S HUNDEWELT“ dazu berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen, um den Impfschutz nachzuholen. Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter.

6.2 Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden sollte. BITTE ANKREUZEN!! ○ Liegt es im Ermessen des Tierhalters.
○ Liegt es im Ermessen des Tierarztes _______________________________ (Name d. Tierarztes)
○ Wird es ausdrücklich vom Halter abgelehnt.

6.3 Für eine eventuelle Erkrankung des Tieres während des Pensionsaufenthaltes (Durchfall, Erbrechen, Probleme im Bewegungsapparat, etc.), kann die Pension nicht haftbar gemacht werden, solange die Symptome nur bei einem Tier auftreten. Bei einer Behandlung durch einen Tierarzt übernimmt der Tierhalter die entstandenen und entstehenden Tierarztkosten.

7. Pensionszeit

7.1. Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund weiterhin in der Pension betreut. Die anfallenden Kosten müssen vor Ort in bar beglichen werden. Eine vorzeitige Abholung ist möglich. Jedoch wird vorbehalten, den gesamten gebuchten Zeitraum zu berechnen.

8. Futter

8.1 Futter ist bitte selbstständig und ausreichend mitzubringen. Angaben zur Futtergabe sind beizufügen. Mitgebrachtes Trockenfutter bitten wir aus hygienischen Gründen, in Futtersäcken mit Zippverschluss oder in Futtertonnen mitzubringen. Bei mitgebrachtem Futter ändert sich der Tagessatz nicht.

8.2 Gerne können Sie auch den Service nutzen, von der Pension gestelltes Futter zu wählen. Hierfür fallen allerdings je nach Größe des Tieres und der Futtermenge eine Kostenpauschale von 2,50 € - 5,- € pro Tag an. Für eventuelle Umstellungsschwierigkeiten wie z.B. Durchfall oder Ohrenentzündung übernimmt die Hundepension keine Haftung.
Nassfutter Varianten: Naturavetal, Lieblingsmahlzeit
Trockenfutter: Veggie Dog, Rinti

9. Anmeldung/Stornierung

9.1 Die Anmeldung muss schriftlich ((siehe Anmeldeformular) per E-Mail) erfolgen. Erst nach dem Einsenden und der Bestätigung seitens der Hundepension STEFFI’S HUNDEWELT entsteht ein rechtlich bindender Vertrag.

9.2 Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei, bis zum 7 Tag vor Pensionsantritt sind 50% zu entrichten, eine Stornierung ab dem 3. Tag sowie bei Nichtinanspruchnahme (ohne Stornierung), berechnen wir den kompletten gebuchten Pensionszeitraum.

9.3 Wir raten Ihnen zu einer Reiserücktrittsversicherung, die in Fällen wie Krankheit, Todesfall, Arbeitswechsel, die Kosten übernimmt, wenn Sie von der Buchung im Stornierungszeitraum zurücktreten müssen. Dies ist relevant, da der Hundepension durch eine kurzfristige Stornierung ein finanzieller Schaden entsteht.

10. Zahlung

Der Betrag kann in Bar oder per Überweisung bei Übergabe oder Abholung des Tieres sowie im Voraus oder per Rechnung erfolgen.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die AGB von Steffis Hundewelt. Ohne gültige Unterschrift ist leider keine Betreuung in unserer Hundepension möglich.
Sie haben Fragen zu unseren AGB? Gerne können sie uns unter oben angegebener Telefonnummer oder Mail-Adresse kontaktieren.

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